Internetrecht: Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung bei angeblicher Urheberrechtsverletzung

Neue Abmahnwelle

Geradezu inflationär ist die Anzahl der abmahnenden Kanzleien in den vergangenen Monaten gestiegen. Kein Monat, in dem nicht neue Abmahnungen versandt werden wegen des doch angeblich volkswirtschaftlich so schädlichen Verhaltens einiger Internetnutzer, die das Internet angeblich "als rechtsfreien Raum" ansähen.

In Deutschland hat sich hier ein eigenes Geschäftsmodell "Abmahnung" verfestigt. Argumentiert wird, dass den Unternehmen durch filesharing Umsätze verloren gingen. Es ist allerdings eher davon auszugehen, dass kostenpflichtige Angebote der Firmen in vielen Fällen überhaupt nicht nachgefragt würden. Dann kann aber auch kein Schaden entstehen.

Ich vertrete regelmäßig Mandanten in Abmahnfällen und stehe Ihnen für eine konkrete Beratung oder Ihre Vertretung gern zur Verfügung, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.





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Letztes Update 10.06.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung bei angeblicher Urheberrechtsverletzung| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung bei angeblicher Urheberrechtsverletzung

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