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Internetrecht: Abmahnung und Unterlassungserklärung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Neue Probleme im Internetversandhandel
Die derzeit verworrene Rechtslage macht es Internethändlern schwer, Ihren Kunden eine korrekte Widerrufsbelehrung zu erteilen. Das nutzen Wettbewerber, um auf Abmahnungen spezialisiert Kanzleien zu beauftragen.
Um es vorweg zu nehmen: Ich mahne grundsätzlich nicht ab, vertrete aber viele Mandanten, die abgemahnt wurden. Sieht man sich die mehrere Seiten dicken Abmahnschreiben genauer an, wird deutlich, das einseitig nur den Abmahnkanzleien "genehme" Rechtsprechung zitiert wird, ohne auf in einigen Fällen vorhandene genau gegenteilige Rechtsprechung hinzuweisen.
Nachdem in Rechtsprechung und Literatur zunächst darüber diskutiert wurde, ob die im Internet angegebene Widerrufsbelehrung in Textform erteilt ist und ob demgemäß eine 14-tägige oder einmonatige Widerrufsfrist läuft und wann diese beginnt (die Diskussion entfacht das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 19.06.2007 offenbar erneut), werden nun andere Fragen aufgeworfen.
So wird kontrovers diskutiert, in welchem Fall eine Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung der Ware durch ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch besteht und wie hierüber zu belehren ist. Das es bei dieser Wertersatzpflicht um hohe Summen gehen kann, zeigt das Beispiel der Zulassung eines Neuwagens, welche zu einem Wertverlust von 20 % führen kann oder z.B. das Aufbauen von Möbeln.
Auch die angeblich fehlerhafte Belehrung über anfallende Versandkosten, bzw. Rücksendekosten ist Gegenstand von Abmahnungen. Uneinheitlich wird auch die Frage beantwortet, ob ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wegen eines fehlenden Hinweises auf die Umsatzsteuer erheblich ist im Sinne des § 3 UWG; auf Deutsch, ob ein solcher Verstoß eine Abmahnung rechtfertigt.
Es gibt eine Vielzahl an Urteilen, die sich mit den hier aufgeworfenen und vielen weiteren Fragen des Internetversandhandels befassen. Teilweise widerspricht sich die Rechtsprechung. Dies sogar innerhalb des selben Gerichts durch verschiedene Senate.
Es lohnt sich, eine Abmahnung mit einem erfahrenen Anwalt zu besprechen. In keinem Fall sollte ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 06.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
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| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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