Internetrecht: Abmahnung wegen fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht, Rückgaberecht und bei Verstoß gegen Preisangabenverordnung

Wie informiert ein Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag korrekt?

Unternehmer, die Verträge im Internet schließen, haben gegenüber Verbrauchern umfangreiche Belehrungspflichten. Werden diese nicht eingehalten, drohen nicht nur Nachteile in der Vertragsabwicklung. Vielmehr drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Vereine, welche die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Wettbewerb überwachen. Es bestehen u.a. Informationspflichten nach dem BGB, der BGB-InfoV, der PreisangabenVO und dem TDG.

Für meine Mandanten prüfe ich die Übereinstimmung des Internetauftritts sowie der im Internet abgegeben Vertragsangebote mit den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus erarbeite ich - wenn erforderlich - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vertragsabwicklung im Internet.

Oft reicht es schon aus, den Text des Verkaufsangebots zu optimieren. So müssen dem Käufer beispielsweise die Kosten der Rücksendung der Ware nach einem wirksamen Widerruf des Kaufvertrags vertraglich auferlegt werden. Dies ist nach dem Gesetz bei einem "Fernabsatzvertrag" z.B. möglich, wenn der Kaufpreis der Ware nicht mehr als 40,- € beträgt.



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Letztes Update 06.09.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Abmahnung wegen fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht, Rückgaberecht und bei Verstoß gegen Preisangabenverordnung| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Abmahnung wegen fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht, Rückgaberecht und bei Verstoß gegen Preisangabenverordnung

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