Internetrecht: Abmahnung wegen fehlerhafter Pflichtangaben, wie z.B. Widerrufsbelehrung

Formulierung der Angaben nach BGB, BGB-InfoVO und TMG

Immer wieder kommt es zu zweifelhaften Abmahnungen wegen einer angeblich fehlerhaften Formulierung der Pflichtangaben im Internetauftritt. Die verschiedenen Informationspflichten sind durch unübersichtliche Vorschriften in mehreren Gesetzen definiert. Darüber hinaus gibt es Rechtsprechung, die die Formulierungsvorschläge des Gesetzgebers (!) für rechtswidrig hält.

Ich bearbeite keine Mandate, deren Inhalt es ist, Dritte abzumahnen. Zu einem Festpreis von 500,- € zuzüglich MwSt (bei durchschnittlich schweren und umfangreichen Sachverhalten) formuliere ich für meine Mandanten die im elektronischen Rechtsverkehr zu beachtenden Informationspflichten inklusive des Impressums und der Datenschutzerklärung. Das Angebot enthält die Formulierung der Informationen nach den §§ 312 c fortfolgende BGB, der BGB-InfoVO und dem Telemediengesetz..

Wenn Sie ein Angebot wünschen, können Sie mich unter info@rechtsanwalt-sandkuehler.de oder telefonisch unter 030-694 04 44 erreichen.

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