Internetrecht: Abmahnung wegen filesharing / TauschbörseDeutsche Provider geben monatlich Benutzerdaten zu rund 300.000 Netzverbindungen heraus. Die Zahl der Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen steigtHintergrund ist das Vorgehen von Rechteinhabern, die bei Landgerichten gegen die Internetprovider auf Herausgabe der Wohnanschrift klagen. In den allermeisten Fällen gestattet das Landgericht dann die Herausgabe der Wohnanschrift. Von diesem Prozess erfährt der Internetanschlussinhaber in der Regel erst nachträglich. In der Folge können die Rechteinhaber dann durch die hierfür bekannten Kanzleien Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung versenden lassen. Ich vertrete seit mehreren Jahren Internetnutzer, die eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Meine Mitarbeiterinnen vereinbaren mit Ihnen unter Tel. 030 694 04 44 einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei in Berlin-Schöneberg am Victoria-Luise-Platz (nähe KaDeWe) oder einen Telefontermin, wenn Sie nicht in Berlin wohnen oder aus Zeitgründen nicht in die Kanzlei kommen können. Erste Informationen zum Thema Abmahnung wegen filesharing finden Sie auf meinen Internetseiten. Alle Neuigkeiten im Überblick |