Internetrecht: Abmahnung wegen Verletzung einer Marke im InternetWie soll auf eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung reagiert werden?In der Folge erhält der Internet-Nutzer eine Abmahnung, mit der gleichzeitig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung übersandt wird, die in kürzester Frist unterschrieben und zurückgesandt werden soll. Weiterhin werden Auskunftsansprüche und Schadensersatz geltend gemacht. Sollte tatsächlich eine Markenrechtsverletzung bejaht werden, ist es in der Regel der richtige Weg, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Vorher sollten aber dringend einige regelmäßig enthaltene Klauseln gestrichen werden. Zudem sollte sich der Abgemahnte bewusst sein, dass er nach Unterzeichnung für jeden Fall einer erneuten Rechteverletzung hohe Strafen zu zahlen hat. Deshalb ist sicher zu stellen, dass solche Verletzungen tatsächlich ausgeschlossen sind. Weiterhin sollte vor Unterzeichnung der Unterlassungserklärung dringend eine anwaltliche Prüfung erfolgen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Oft ist dies gar nicht der Fall. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie ein Abmahnung erhalten haben und wünschen, dass ich Ihre Rechte prüfe und gegenüber dem Gegner durchsetze. Alle Neuigkeiten im Überblick |