Internetrecht: Abmahnung wegen Verletzung einer Marke im Internet

Wie soll auf eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung reagiert werden?

Eine im Markenregister eingetragenen Wort-/ Bildmarke kann durch nicht berechtigte Nutzung im Internet schnell verletzt werden. Oft weiß der Internet-Nutzer nicht, dass er Rechte Dritter verletzt. So kann es z.B. beim Verkauf einer Ware über Internetplattformen passieren, dass Verkäufer zur Produktbeschreibung Bilder oder Logos einbinden, die rechtlich geschützt sind.

In der Folge erhält der Internet-Nutzer eine Abmahnung, mit der gleichzeitig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung übersandt wird, die in kürzester Frist unterschrieben und zurückgesandt werden soll. Weiterhin werden Auskunftsansprüche und Schadensersatz geltend gemacht.

Sollte tatsächlich eine Markenrechtsverletzung bejaht werden, ist es in der Regel der richtige Weg, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Vorher sollten aber dringend einige regelmäßig enthaltene Klauseln gestrichen werden. Zudem sollte sich der Abgemahnte bewusst sein, dass er nach Unterzeichnung für jeden Fall einer erneuten Rechteverletzung hohe Strafen zu zahlen hat. Deshalb ist sicher zu stellen, dass solche Verletzungen tatsächlich ausgeschlossen sind.

Weiterhin sollte vor Unterzeichnung der Unterlassungserklärung dringend eine anwaltliche Prüfung erfolgen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Oft ist dies gar nicht der Fall. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie ein Abmahnung erhalten haben und wünschen, dass ich Ihre Rechte prüfe und gegenüber dem Gegner durchsetze.



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Letztes Update 18.08.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Abmahnung wegen Verletzung einer Marke im Internet| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Abmahnung wegen Verletzung einer Marke im Internet

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