Internetrecht: Das zuständige Gericht bei Abmahnungen wegen Rechtsverstößen im Internet

Zum Gerichtsstand nach derzeitiger Rechtslage

Bei der Nutzung des Internets ist es in Mode, den Wettbewerber wegen unzureichender Angaben im Impressum oder angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abzumahnen. Der Abmahnende kann derzeit in der Regel vor jedem deutschen Gericht klagen, ohne örtlich an das Gericht des Wohnsitzes des Gegners gebunden zu sein. Das führt dazu, dass Verfahren vor den Gerichten eingeleitet werden können, die in der Vergangenheit die gleiche Rechtsauffassung wie der Abmahnende vertreten haben.

Das Bundesjustizministerium überprüft diese Rechtslage jetzt auf Anregung des Petitionsausschusses. Das Ministerium prüft, ob der Kläger auf konkrete Gerichtsstände verwiesen werden kann.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie abgemahnt wurden und ich Sie beraten oder gegen den Abmahnenden vertreten soll.



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Letztes Update 09.03.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Das zuständige Gericht bei Abmahnungen wegen Rechtsverstößen im Internet| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Das zuständige Gericht bei Abmahnungen wegen Rechtsverstößen im Internet

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