Internetrecht: EuGH überprüft VorratsdatenspeicherungEU-Richtlinie zur Speicherung der Verbindungsdaten wird gerichtlich überprüftFür Deutschland hat bereits das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gesetz war zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht verabschiedet worden. Schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein Rückgriff auf im Wege der Vorratsdatenspeicherung gespeicherte Daten zur Ermittlung von Tauschbörsennutzern rechtlich unzulässig. Sollten Sie als (vermeintlicher) Tauschbörsennutzer abgemahnt worden sein, stehe ich Ihnen für Ihre Beratung und Vertretung gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |