Internetrecht: Haftung des Eigentümers eines Computers für mittels diesem begangener Beleidigung / Diffamierung in Internetforum?

Eltern sollen für diffamierende Äußerung ihrer Kinder in Internetportal haften

Nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln soll der Vater für die diffamierenden Äußerungen seines Sohnes haften. Der Sohn habe die beleidigenden Äußerungen in einem Internetforum nur deshalb mittels des PC des Vaters abgeben können, weil der Vater Nutzernamen und Passwort für das Internetforum nicht geheim gehalten, sondern auf dem Computer gespeichert habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Fall liegt dem OLG Köln zur Entscheidung vor. Wenn Sie eine Beratung rund um das Thema Haftung im Internet wünschen, stehe ich hierfür gern zur Verfügung.

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Letztes Update 18.01.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Haftung des Eigentümers eines Computers für mittels diesem begangener Beleidigung / Diffamierung in Internetforum?| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Haftung des Eigentümers eines Computers für mittels diesem begangener Beleidigung / Diffamierung in Internetforum?

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