Internetrecht: Haftung für Urheberrechtsverletzung wegen ungeschütztem WLan?
Störerhaftung für durch Dritte mittels Tauschbörse begangener Rechteverletzung?
Gemäß eines aktuellen Urteils des Landgericht Hamburg musste ein WLan-Nutzer einem Musikunternehmen - Tonträgerhersteller - Schadensersatz für das Bereitstellen von geschützten Musikaufnahmen in einer Tauschbörse zahlen. Die Besonderheit im entschiedenen Sachverhalt war, dass nicht der Beklagte, sondern eine unbekannte dritte Person über das ungeschützt WLan des Beklagten das Internet genutzt und dort rechtswidrig Musiktitel in einem Filesharingsystem angeboten hat. Das Gericht vertrat die Auffassung, der Beklagte hätte sein WLan vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen müssen und sei deshalb zum Schadensersatz und zur Unterlassung zu verurteilen. Jeder Sachverhalt ist anders. Das Urteil sollte nicht generell zu der Annahme verleiten, strafbewehrte Unterlassungaufforderungen der Musikindustrie sollten ungeprüft und unverändert unterzeichnet werden. Das gilt auch bei einem angeblich ungeschützten WLan. In jedem Fall lohnt sich die anwaltliche Beratung!
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Letztes Update 20.03.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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