Internetrecht: Klagewelle gegen filesharer; Haftung für Teilnahme an Musiktauschbörse (filesharing)Erneute Klagewelle auch gegen Eltern durch IFPI (International Federation of the Phonographic Industry)Strafrechtlich ist eine Haftung der Eltern nach meiner Auffassung zu verneinen. Jüngst konnte ich für eine Mandantin die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft erreichen. Die zivilrechtliche Haftung ist schwieriger zu beurteilen. Nach meiner persönlichen Auffassung besteht diese Haftung nicht oder nur in Ausnahmefällen. Da allerdings derzeit das Urteil des Landgerichts Hamburg Gegenteiliges annimmt, sollte zur Vermeidung weiterer hoher Kosten in der Regel ein aussergerichtlicher Vergleich angestrebt werden. In keinem Fall darf dabei die von den Anwälten der Musikindustrie übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung und das Schadensersatzanerkenntnis ungeprüft unterschrieben werden. Regelmäßig lässt sich eine Reduzierung des Schadensersatzes erreichen. Darüber hinaus birgt die Unterzeichnung der ungeprüften Unterlassungserklärung hohe wirtschaftliche Risiken. In der Regel sollten vor der Unterzeichnung Passagen aus der Unterlassungserklärung gestrichen werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn ich Sie gegen die Musikindustrie vertreten soll oder sie eine Beratung zu diesem Thema wünschen. Alle Neuigkeiten im Überblick |