Internetrecht: Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung geplant

Viele Unternehmen nutzen bei Fernabsatzgeschäften, insbesondere im Internetversandhandel die Musterwiderrufsbelehrung der BGB-Info-V. In Rechtsprechung und Literatur wird jedoch bezweifelt, ob diese Musterbelehrung rechtmäßig ist. In der Folge wurde eine Vielzahl von Verkäufern abgemahnt. Der Gesetzgeber plant deshalb eine Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung. Den derzeit diskutierten Entwurf finden Sie hier. ich rate davon ab, diesen Entwurf ungeprüft zu übernehmen. Abgesehen davon, dass die Informationspflichten erweitert werden, wird auch dieser Entwurf in der Rechtsliteratur kritisiert.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine Beratung zu diesem Thema benötigen oder Ihren Internetauftritt überprüfen lassen wollen.



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Letztes Update 06.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

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