Internetrecht: Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung zum 1. April 2008
Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008
Am 12. März 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen über Widerrufs- und Rückgaberechte neu gefasst. Die Neufassung, deren Text Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz abrufen können, tritt zum 1. April in Kraft. Nach der Pressemitteilung des Ministeriums gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit Unternehmen Zeit haben, sich auf die Änderungen einzustellen.
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Letztes Update 13.03.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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