Internetrecht: Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung zum 1. April 2008

Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008

Am 12. März 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen über Widerrufs- und Rückgaberechte neu gefasst. Die Neufassung, deren Text Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz abrufen können, tritt zum 1. April in Kraft. Nach der Pressemitteilung des Ministeriums gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit Unternehmen Zeit haben, sich auf die Änderungen einzustellen.

Ich stehe für eine Beratung zum Thema gern zur Verfügung.


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Letztes Update 13.03.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung zum 1. April 2008| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung zum 1. April 2008

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