Internetrecht: Strafbarkeit wegen Teilnahme an Internettauschbörse
Internetnutzer stellen über über sog. Tauschbörsen nicht nur Musikdateien zum Upload bereit, sondern häufig auch Bilddateien. In der Folge kann es zu Abmahnungen der Rechteinhaber kommen, die die Adresse des Internetnutzers durch die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Urheberechtsverletzung erhalten. Zu beachten ist, dass die Bereitstellung von jugendgefährdenden Bilddateien in Internettauschbörsen strafrechtlich verfolgt wird. Ich stehe für eine konkrete Beratung gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |