Internetrecht: Strafbarkeit wegen Teilnahme an Internettauschbörse

Internetnutzer stellen über über sog. Tauschbörsen nicht nur Musikdateien zum Upload bereit, sondern häufig auch Bilddateien. In der Folge kann es zu Abmahnungen der Rechteinhaber kommen, die die Adresse des Internetnutzers durch die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Urheberechtsverletzung erhalten. Zu beachten ist, dass die Bereitstellung von jugendgefährdenden Bilddateien in Internettauschbörsen strafrechtlich verfolgt wird. Ich stehe für eine konkrete Beratung gern zur Verfügung. 

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Letztes Update 19.03.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Strafbarkeit wegen Teilnahme an Internettauschbörse| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Strafbarkeit wegen Teilnahme an Internettauschbörse

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