Internetrecht: Strafverfahren wegen Teilnahme an Musiktauschbörse (FileSharing)

Strafrechtliche Verantwortlichkeit als Telefonanschlussinhaber?

In jüngster Zeit werden vermehrt zivilrechtliche Schadensersatzklagen wegen einer Teilnahme an Musiktauschbörsen im Internet erhoben oder angedroht. Neben der fraglichen zivilrechtlichen Verantwortlichkeit des Telefonanschlussinhabers für die Teilnahme an der Musiktauschbörse durch dritte Personen, wie z.B. Familienmitglieder, besteht die Frage, ob sich der Telefonanschlussinhaber strafbar macht. Das ist meiner Ansicht nach nicht der Fall. Für eine Mandantin habe ich gerade die Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens erreicht.  

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn ich Sie in einem Strafverfahren verteidigen soll oder Sie eine Abmahnung durch die Musikindustrie erhalten haben.



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Letztes Update 27.09.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Strafverfahren wegen Teilnahme an Musiktauschbörse (FileSharing)| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Strafverfahren wegen Teilnahme an Musiktauschbörse (FileSharing)

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