Internetrecht: Teilnahme an Tauschbörse; Haftung des Internetanschlussinhabers
Schadensersatzanspruch aus Störerhaftung wegen Verletzung einer Prüfungspflicht
Das Landgericht Mannheim hat in einem aktuellen Fall die Grenzen der sog. "Störerhaftung" von Eltern für Ihre Kinder beschrieben. Im entschiedenen Fall hatte der volljährige Sohn des Anschlussinhabers unter Nutzung einer Tauschbörse im Internet eine Computersoftware angeboten und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen. Im konkreten Fall hat das Gericht eine Haftung der Eltern für Ihr Kind verneint. Für eine detaillierte Beratung zum Thema zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Nutzung von Tauschbörsen stehe ich gern zur Verfügung.
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Letztes Update 07.03.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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