Internetrecht: Urheberrechtsverletzung durch Bereithalten von Musik zum Download

Häufig ist ein Vergleich einem Prozess vorzuziehen

Nach wie vor geht die Musikindustrie gegen Teilnehmer an Musiktauschbörsen vor. Für meine Mandanten kann ich regelmäßig die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzes und die Modifizierung der verlangten strafbewehrten Unterlassungserklärung aushandeln, wenn von einem Prozess abgeraten werden muss. Gerade die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie ein Schreiben der Musikindustrie oder Staatsanwaltschaft erhalten.


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Letztes Update 18.02.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Urheberrechtsverletzung durch Bereithalten von Musik zum Download| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Urheberrechtsverletzung durch Bereithalten von Musik zum Download

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