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Internetrecht: Urheberrechtsverletzung und Abmahnung wegen Teilnahme an Musiktauschbörse
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen Nutzung einer Tauschbörse
Nutzer von sog. Musiktauschbörsen wissen oft nicht, dass das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen auf dem PC zum Abruf durch andere Teilnehmer der Musiktauschbörse regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die von der Musikindustrie sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt werden kann. Es droht nicht nur ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft, sondern auch eine Zivilklage, die zu erheblichen Kosten und Schadensersatzbeträgen führen kann.
In einigen Fällen erfährt der Nutzer der Musiktauschbörse erst durch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, das ein Tonträgerhersteller ihn der Urheberrechtsverletzung beschuldigt. In anderen Fällen wird durch Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung übersandt mit der Aufforderung, diese binnen kürzester Frist unterzeichnet zurückzusenden.
Mit der Unterlassungserklärung soll der Nutzer der Tauschbörse regelmäßig einen Schadensersatzanspruch des Urheberrechtsinhabers anerkennen, zu dem dieser auch seine Anwaltskosten zählt.
Die Unterlassungserklärung inklusive Vertragsstrafenversprechen und Schadensersatzanerkenntnis sollte nicht unterzeichnet werden, ohne vorher anwaltlichen Rat einzuholen. Meistens können und sollten einzelne Passagen aus der vorbereiteten Erklärung gestrichen werden.
Im übrigen sollte folgendes bedacht werden: Der Rechteinhaber wird über die IP-Adresse wissen, über welchen PC an der Musiktauschbörse teilgenommen wurde. Fraglich ist aber, ob er beweisen kann, wer den PC genutzt und damit die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Rechtsprechung zu dieser Beweisproblematik ist mir nicht bekannt.
Es muss Einzelfall die richtige Verteidigungsstrategie gemeinsam mit dem Anwalt gefunden werden. Normalerweise lassen seriöse Kanzleien der Musikindustrie mit sich reden, so dass ein Vergleich gefunden werden kann, ohne dass es zu einem zivilgerichtlichen Verfahren (Klage oder einstweiliges Verfügungsverfahren) kommen muss.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie durch Rechtsanwälte aufgefordert wurden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen Teilnahme an einer Musiktauschbörse zu unterschreiben. Tragen Sie auch Sorge dafür, dass kein weiterer Abruf von Musikdateien von Ihrem PC möglich ist.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 06.07.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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