Internetrecht: Zivilrechtliche Auskunftsansprüche von Musikrechteinhabern gegen Internetprovider

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.01.2008

Der EuGH hat am 29.01.2008 entschieden, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht verpflichtet sind, im zivilrechtlichen Verfahren einen Auskunftsanspruch der Inhaber der Rechte an Musikdateien gegen Internetprovider vorzusehen. Im entschiedenen Fall hat sich ein spanischer Telekommunikationsanbieter geweigert, einer Vereinigung von Produzenten und Herausgebern von Musikaufnahmen den Namen und die Anschrift von Internetnutzern herauszugeben, die an Musiktauschbörsen teilgenommen haben sollen. Denn die Herausgabe solcher Daten sei zwar unter anderem in einem strafrechtlichen Verfahren zulässig, nicht aber im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens.

Der EuGH entschied, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grundsätzlich verpflichtet seien, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu sichern. Zwar dürften die Mitgliedsstaaten hiervon auch in einem zivilrechtlichen Verfahren Ausnahmen vorsehen, sie seien hierzu jedoch im vorliegenden Fall nicht verpflichtet.
 
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Letztes Update 17.03.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht: Zivilrechtliche Auskunftsansprüche von Musikrechteinhabern gegen Internetprovider| Seite einem Freund senden: Internetrecht: Zivilrechtliche Auskunftsansprüche von Musikrechteinhabern gegen Internetprovider

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