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Internetrecht Berlin: Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung – Speicherung der IP-Adresse rechtswidrig?
Speicherung der IP-Adresse ist Datenschutzverletzung
Abmahnkanzleien und Rechteinhaber bedienen sich zur Ermittlung angeblicher Teilnehmer an illegalen Tauschbörsen privater Firmen, welche die dynamische IP-Adresse der Tauschbörsennutzer erfassen. Diese wird dann in Verfahren gegen den Internetprovider dem zuständigen Landgericht vorgelegt, welches nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen dem Provider gestattet, die IP-Adresse seinem Kunden zuzuordnen und die Kundenanschrift herauszugeben.
Worum handelt es sich bei IP-Adressen? Dürfen diese durch private Ermittlungsfirmen überhaupt ohne gesetzliche Rechtsgrundlage oder Einwilligung des Internetnutzers erfasst werden?
Der Düsseldorfer Kreis, also die Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, stuft statische und dynamische IP-Adressen einem Bericht der c´t zufolge zurecht als personenbezogene Daten ein. Diese Einschätzung wird in der juristischen Literatur geteilt. Nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur dann erfasst werden, wenn der Betroffene einwilligt oder ein Gesetz dies erlaubt. Mangels gesetzlicher Erlaubnis und mangels Einwilligung der Tauschbörsennutzer ist also fraglich, welche Rechtsgrundlage für die Erfassung der IP-Adresse durch private Ermittler besteht.
Kommt man mit triftigen Gründen zu dem Ergebnis, dass die Zuordnung der Kundenanschrift zur IP-Adresse durch den Provider zwar aufgrund gerichtlicher Gestattung formell rechtmäßig ist, die Datenerfassung und Speicherung durch private Ermittlungsunternehmen aber ohne Rechtsgrundlage erfolgte, liegt neben anderen Argumenten eine weitere Verteidigungsmöglichkeit gegen die Abmahnkanzleien vor.
Sollten Sie wegen Tauschbörsennutzung abgemahnt worden sein, stehe ich für für eine konkrete Beratung und Vertretung in meiner Kanzlei, per e-mail unter info@rechtsanwalt-sandkuehler oder Telefon 030 694 04 44 gern zur Verfügung
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Letztes Update 27.02.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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