Internetrecht Berlin: Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Bundesverfassungsgericht zur Begrenzung der Kosten nach § 97a UrhG

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Deckelung der Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen nicht zur Entscheidung angenommen. In seinem Beschluss vom 20.01.2010, 1 BvR 2062/09, führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass der Beschwerdeführer nicht ausreichend dargelegt habe, dass ihm durch die mit § 97a UrhG eingeführte Begrenzung der Anwaltsgebühren auf 100,- € ein Schaden entstanden sei.

Meiner Auffassung nach gibt es entgegen den üblichen Schreiben der Abmahnkanzleien viele Fälle, in denen die zu erstattenden Anwaltsgebühren auf 100,- € nach § 97a UrhG begrenzt sind. Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten habe, vertrete ich Sie gern. Sie können unter Telefon 030 694 04 44 oder info@rechtsanwalt-sandkuehler.de kurzfristig einen Termin erhalten, gern auch für eine Beratung per Telefon oder e-mail, wenn Sie nicht in Berlin wohnen.



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Letztes Update 28.03.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Internetrecht Berlin: Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung| Seite einem Freund senden: Internetrecht Berlin: Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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