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Internetrecht und Wettbewerbsrecht: Abmahnung wegen Nichtangabe der Versandkosten in das Ausland?
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm aus März 2007 soll es in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zwingend erforderlich sein, beim Internetversandhandel die Kosten anzugeben, die beim Versand in das Ausland anfallen. Ich vertrete Mandanten, die genau wegen des Unterlassens dieser Angabe abgemahnt wurden.
Aber Achtung: Selbst wenn die Nichtangabe der Versandkosten rechtswidrig ist, rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine Abmahnung durch den Wettbewerber. Recherchiert man die Rechtsprechung zu dieser Frage, wird ersichtlich, dass in einigen Fällen eine Abmahnung nicht in Betracht kommt. Zu einer Beratung oder Ihrer Vertretung gegenüber dem Abmahnenden stehe ich gern zur Verfügung.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 06.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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