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Kanzlei
Informationen über Rechtsanwalt Moritz Sandkühler, Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsanwalt Sandkühler hat Jura in Göttingen und Poitiers (Frankreich) studiert und anschließend die Referendarausbildung in Berlin und San Francisco absolviert. Seit dem Jahr 2001 bin ich als Rechtsanwalt selbständig tätig, mittlerweile mit vier Kolleginnen und Kollegen in Bürogemeinschaft in Berlin-Schöneberg am Victoria-Luise-Platz in der Welserstraße 10-12.
Ich bin seit dem Jahr 2006 Fachanwalt für Sozialrecht und habe den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich noch nicht. Ich bearbeite ausschließlich Mandate im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Internetrecht und Urheberrecht.
Ich sehe es als selbstverständlich an, mich intensiv und regelmäßig fortzubilden, um Sie jeweils auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und Kommentierung der Gesetze beraten zu können. Meine Fortbildungsnachweise können Sie hier einsehen. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.
Ab dem 01.06.2007 ist infolge einer Gesetzesänderung jeder Rechtsanwalt bei jedem Gericht mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen vertretungsberechtigt und die Hervorhebung, dass eine Zulassung an einem bestimmten Gericht erfolgt ist, nicht mehr zulässig. Zuständig für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist dann die Rechtsanwaltskammer, die für den Ort des Kanzleisitzes zuständig ist, in meinem Fall also (weiterhin) die Rechtsanwaltskammer Berlin.
Letztes Update 22.06.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 0 | | heute: | 85 | | gestern: | 159 | | gesamt: | 211070 |
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Seit Oktober 2005 |
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