Kosten

Eine Beratung kostet in meiner Kanzlei bei durchschnittlichem Umfang in der Regel 190,- € zuzüglich MwSt. Sollten Sie diesen Betrag nicht zahlen können, bitte ich, einen unterzeichneten Beratungshilfeschein mitzubringen. In diesem Fall haben Sie nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10,- €. Den Beratungshilfeschein bekommen Sie im für Ihren Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht. Sollten Sie Arbeitslosengeld II beziehen, empfiehlt es sich, dem Amtsgericht das Original des aktuellen Bewilligungsbescheides vorzulegen. Welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen, können Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz nachlesen.

Die Kosten der weitere Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Gegner hängen vom sog. Gebührenstreitwert ab. Je höher Ihre Forderung oder die Forderung Ihres Gegner ist, desto höher sind in der Regel die Anwaltskosten. Bei einem Gerichtsverfahren trägt in der Regel der, der den Prozess verliert sämtliche Kosten, also auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Gegners. Nur im Arbeitsrecht trägt jede Partei in Prozessen vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz ihre Kosten selbst, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit gewinnt.

Im Sozialrecht berechnet sich die Höhe der Vergütung nicht nach der Höhe der Forderungen, sondern nach verschiedenen Kriterien, wie dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit sowie Ihrem wirtschaftlichen Interesse an dem Ausgang des Rechtsstreits.

Sollten Sie die Gerichtskosten und meine Anwaltsgebühren für einen Prozess nicht zahlen können, kann ich für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Hier finden Sie ein Prozesskostenhilfeformular und ein Hinweisblatt zum Ausfüllen des Formulars. Sie können das Formular ausgefüllt nebst Anlagen in meine Kanzlei mitbringen. Meine Mitarbeiterin kann Ihnen in der Kanzlei beim Ausfüllen helfen, wenn Sie Fragen haben.

Wenn das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt, trägt der Staat meine Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten, nicht aber die Kosten des gegnerischen Anwalts. Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens müssen Sie evtl. Raten an den Staat zahlen, um die verauslagten Kosten zurückzuerstatten.

Im Sozialrecht, Internetrecht und Telekommunikationsrecht schließe ich mit meinen Mandanten regelmäßig Vergütungsvereinbarungen ab, in denen die Honorarhöhe geregelt ist.  Sie wissen daher immer schon vor meiner Beauftragung, welche Anwaltsgebühren entstehen werden.











Letztes Update 02.03.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Kosten| Seite einem Freund senden: Kosten

Zurück zur Startseite