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Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Das BAG erläutert in seiner Entscheidung vom 9.6.2011 die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes von Schwerbehinderten und die Zustimmungspflicht des Integrationsamtes
Vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitegeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Gleiches gilt, wenn bei einem Grad der Behinderung von unter 50 eine Gleichstellung beantragt ist und bei Zugang der Kündigung die Antragsstellung mindestens drei Wochen zurückliegt.
Zwar besteht der Sonderkündigungsschutz auch dann, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hat. Regelmäßig müssen schwerbehinderte Menschen den Arbeitgeber aber kurzfristig auf den Sonderkündigungsschutz hinweisen. Anderenfalls kann der Kündigungsschutz wegen sog. "Verwirkung" entfallen.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 22.08.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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| Kindergeld bei Aufenthalt im EU-Ausland (25.04.2012) |
| Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist zunächst - vereinfacht dargestellt -, dass die Kinder in Deutschland, in der EU oder im Raum des EWR wohnen. |
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| Sozialrecht: "Reha vor Rente" (02.01.2012) |
| Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI bestehende Obliegenheit Versicherter, sich einer medizinischen Reha zu unterziehen, besteht nur unter bestimmten Bedingungen |
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| DGB: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig (05.09.2011) |
| Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind |
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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Statistik: |
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| online: | 4 | | heute: | 71 | | gestern: | 165 | | gesamt: | 299644 |
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Seit Oktober 2005 |
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