Personalvertretungsrecht: Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei Einstellung von 1 € Jobber

Entscheidungen des BVerwG vom 21. März 2007

Das Bundesverwaltungsgericht hat die in der Rechtsprechung bislang unterschiedlich beurteilte Frage, ob die Einstellung von 1 € - Jobbern durch öffentliche Arbeitgeber der Mitbestimmung des Personalrates bedürfen, im März 2007 entschieden: Es besteht ein echtes Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung. In der Folge hat der Personalrat auch das Recht, zu prüfen, ob es sich bei der konkreten Arbeitsgelegenheit gemäß § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II auch tatsächlich um eine "zusätzliche Arbeit" im Sinne des Gesetzes handelt und keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden. Anderenfalls kann der Personalrat die Einstellung des 1 € Jobbers ablehnen. 

Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 29.03.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Personalvertretungsrecht: Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei Einstellung von 1 € Jobber| Seite einem Freund senden: Personalvertretungsrecht: Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei Einstellung von 1 € Jobber

Zurück zur Startseite