Rehabilitation
Im Rehabilitationsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten gegenüber den verschiedenen Rehabilitationsträgern wie zum Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung aber auch gegenüber dem Arbeitgeber.
Zu unterscheiden ist zwischen der
- medizinischen Rehabilitation, wie zum Beispiel dem Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, bzw. eine Vater-Kind-Kur,
- der Rehabilitation im Arbeitsleben,
- der Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und
- den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, wie den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.