Rentenrecht: Beginn der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen
Entscheidung des Bundessozialgerichts
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass es bei dem "Beginn der Rente" iSd § 236a SGB VI auf den Leistungsbeginn der Rente ankommt, nicht dagegen auf die erfolgte Anerkennung als schwerbehinderter Mensch. Entscheidend sei das Weiterbestehen der Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Beginns der Rente.
Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie gern über Ihre Rentenansprüche und setze Ihre Rechte gegenüber den Rentenversicherungen durch.
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Letztes Update 29.11.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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