Rentenrecht: Kein Abschlag bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr
SG Mannheim bestätigt Entscheidung des Bundessozialgerichts
Das Sozialgericht Mannheim hat sich in einem Urteil aus November 2007 der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeschlossen, wonach die Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag nicht gekürzt werden darf. Gleichwohl kürzt die Deutsche Rentenversicherung die Rente wegen Erwerbsminderung nach wie vor durch eine Minderung des Zugangsfaktors. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn ich für sie eine ungekürzte Rente im Wege der Klage durchsetzen soll.
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Letztes Update 16.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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