Rentenrecht Berlin: Deutsche Rentenversicherung muss bei Neufeststellung der Rente über Zinsen entscheidenEntscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus März 2010Schweigt sich der neue Rentenbescheid über einen Zinsanspruch aus, können Rentenempfänger binnen eines Monats Widerspruch einlegen und um Berechnung der Zinsen bitten. Im durch das Landessozialgericht in Mainz entschiedenen Fall musste die Rentenversicherung auch die Kosten des eingeschalteten Rechtsanwalts tragen, da der Widerspruch erfolgreich war. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine konkrete Beratung oder Ihre Vertretung gegen die gesetzliche Rentenversicherung wünschen. Alle Neuigkeiten im Überblick |