Rentenversicherungsrecht: Kein Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag

Vorsitzender des 4. Senats des Bundessozialgerichts nimmt Stellung zu Urteilskritik

Der Vorsitzende des 4. Senats des Bundessozialgerichts hat die Entscheidung dieses Senats vom 16.05.2006 verteidigt und deutlich darauf hingewiesen, dass die Verwaltung keine Befugnis hat, die Rente von Erwerbsminderungsrentnern vor Vollendung des 60. Lebensjahrs zu kürzen. Es fehle schlicht an einer gesetzlichen Grundlage für einen solchen Eingriff in das Grundrecht der Bürger aus Artikel 14 Grundgesetz. Die Versicherungsbeiträge sind durch Artikel 14 Grundgesetz geschützt und können nicht eigenmächtig durch die Verwaltung entwertet werden.

Für Mandanten habe ich bereits Klagen gegen die Rentenversicherung wegen der rechtswidrigen Kürzung der Erwerbsminderungsrenten erhoben. Für Rückfragen zu diesem Thema stehe ich gern zur Verfügung.

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Letztes Update 21.12.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Rentenversicherungsrecht: Kein Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag| Seite einem Freund senden: Rentenversicherungsrecht: Kein Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag

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