Rentenversicherungsrecht: Rente bei Wohnsitz im EU-Ausland

Urteil des EUGH zur Altersrente von Vertriebenen

In einem am 18.12.2007 veröffentlichten Urteil (verbundene Rechtssache C- 396/05, C-419/05 und C-450/05) hat der EUGH klargestellt, dass eine Kürzung der Altersrente von Vertriebenen durch die deutsche Rentenversicherung wegen einer Wohnsitzverlegung des Rentenempfängers von Deutschland in das EU-Ausland rechtswidrig ist.

Der EUGH entschied, die Rentenversicherung könne die Kürzung nicht mit der sog. Wohnortklausel der Verordnung Nr. 1408/71 rechtfertigen. Diese bedeute eine Beschränkung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union. Gleiches gelte für österreichische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich, die in Deutschland als Vertriebene anerkannt und aufgrund der Wohnortklausel keine Auszahlungen erhalten.

Das Rentenrecht ist eine so komplexe Materie, das die Rechtsbertung durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt erfolgen sollte. Ich vertrete gern Ihre Rechte gegenüber den Rentenversicherungsträgern.



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Letztes Update 22.12.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Rentenversicherungsrecht: Rente bei Wohnsitz im EU-Ausland| Seite einem Freund senden: Rentenversicherungsrecht: Rente bei Wohnsitz im EU-Ausland

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