Rentenversicherungsrecht: Volle Anerkennung der Kindererziehungszeit bei Mitgliedschaft im VersorgungswerkGesetzliche Rentenversicherung muss unter Umständen drei Jahre anerkennenDas gilt dem Gericht zufolge aber nur, wenn die Satzung des Versorgungswerks Kindererziehungszeiten nicht leistungssteigernd berücksichtigt, also mangels Beitragszahlung keine Leistungen infolge der Kindererziehung gewährt. Kindererziehungszeiten sind immer wieder Gegenstand der sozialrechtlichen Praxis. Häufig wird der erziehende Elternteil sozialversicherungsrechtlich benachteiligt. Gern berate ich Sie zu diesem Thema und setze Ihre Rechte durch. Alle Neuigkeiten im Überblick |