Rentenversicherungsrecht Berlin: Kostenfolge einer fehlerhaften Rechtsbelehrung im Rentenbescheid

Entscheidung des Landessozialgerichts Stuttgart

Das LSG Stuttgart hat im Februar 2010 entschieden, dass die Rentenversicherung die Kosten des Vorverfahrens  des Bürgers auch dann tragen muss, wenn sie einem Bescheid die – in diesem Fall fehlerhafte – Rechtsbelehrung beilegt, gegen den Bescheid sei der Widerspruch statthaft.

Im entschiedenen Fall war der Widerspruch entgegen der falschen Rechtsbelehrung unzulässig. Der Bürger nahm ihn deshalb zurück und wollte von der Behörde die im Vorverfahren aufgewandten Kosten erstattet bekommen. Zu Recht, entschied das Landessozialgericht. Schließlich habe die Rentenversicherung die Kosten durch die fehlerhafte Belehrung verursacht.

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Letztes Update 30.06.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Rentenversicherungsrecht Berlin: Kostenfolge einer fehlerhaften Rechtsbelehrung im Rentenbescheid| Seite einem Freund senden: Rentenversicherungsrecht Berlin: Kostenfolge einer fehlerhaften Rechtsbelehrung im Rentenbescheid

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