Selbstständige Tätigkeit und HandwerksrolleEintragung von Selbstständigen in Handwerksrolle erleichtertMit der Neuregelung können sich künftig Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sofern sie über eine der handwerklichen Meisterprüfung mindestens gleichwertigen Qualifikation verfügen, werden sie in die Lage versetzt, sich ohne weiteren Qualifikationsnachweis selbstständig zu machen. Alle Neuigkeiten im Überblick |