Sozialrecht, Erwerbsminderungsrente: Beschwerde vor dem Bundessozialgericht erfolgreich
Landessozialgericht muss Gutachter im Rentenprozess persönlich anhören
Für eine Mandantin habe ich vor dem Bundessozialgericht erfolgreich Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision erhoben. Das Landessozialgericht hatte zuvor in einem Berufungsverfahren den Antrag auf persönliche Anhörung eines Gutachters in der mündlichen Verhandlung abgelehnt.
Zu Unrecht, entschied das Bundessozialgericht. Denn Kläger haben vor dem Sozialgericht selbst dann Anspruch auf persönliche Anhörung des Gutachters im Verhandlungstermin, wenn das Gericht dessen Gutachten nicht mehr für erklärungsbedürftig hält. Das Recht des Klägers auf "Gewährung rechtlichen Gehörs" umfasst nämlich auch das Recht, sachdienliche Fragen an einen Gutachter zu stellen.
Das Landessozialgericht muss über den Anspruch meiner Mandantin auf Erwerbsminderungsrente nun neu verhandeln. Ich vertrete seit Jahren eine Vielzahl von Mandanten in Rentenverfahren gegen die Rentenversicherung. Sie können kurzfristig einen Termin unter Telefon 030 694 04 44 oder info@rechtsanwalt-sandkuehler erhalten, wenn Sie eine Beratung oder Vertretung wünschen.
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Letztes Update 08.06.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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