Sozialrecht: Übernahme der Kosten der privaten Krankenversicherung im Basistarif bei Hartz IV

SG Chemnitz entscheidet im Eilverfahren, dass Beiträge in voller Höhe durch JobCenter zu übernehmen sind

Nach einem Bericht im Internet soll das Sozialgericht Chemnitz in einem noch nicht veröffentlichten Eilbeschluss vom 09.03.2010, Aktz.: S 3 AS 462/10 ER, entschieden haben, dass JobCenter die Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe (bis zur Höhe des hälftigen Basistarifs) übernehmen müssen. Das SG Chemnitz soll sich - zu Recht - auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09) beziehen, wonach Leistungsträger einen unabweisbaren laufenden Sonderbedarf zur Sicherung des Existenzminimums zusätzlich zum Regelsatz übernehmen müssen.





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Letztes Update 10.05.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Übernahme der Kosten der privaten Krankenversicherung im Basistarif bei Hartz IV| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Übernahme der Kosten der privaten Krankenversicherung im Basistarif bei Hartz IV

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