Sozialrecht: Übernahme der Umzugskosten bei Arbeitslosengeld II

Bei Übernahme der Kosten der neuen Unterkunft kann Übernahme der Umzugskosten in der Regel nicht verweigert werden

Nach einem aktuellen Beschluss eines Landessozialgerichtes ist es in der Regel treuwidrig, wenn die Behörde zwar die Übernahme der Kosten der neuen Unterkunft zusichert, die Umzugskosten aber nicht übernehmen will, weil die vorherige behördliche Zustimmung fehlt.

Die JobCenter / Agenturen für Arbeit verweigern häufig die Übernahme der mit einem Umzug anfallenden Kosten. Der Bürger, der in eine neue Wohnung ziehen will oder muss, sollte sich daher frühzeitig mit der Behörde in Verbindung setzen und ggf. seine Rechte durch einen Anwalt durchsetzen lassen. Hierfür stehe ich gern zur Verfügung.

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Letztes Update 17.08.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Übernahme der Umzugskosten bei Arbeitslosengeld II| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Übernahme der Umzugskosten bei Arbeitslosengeld II

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