Sozialrecht: Übernahme der Umzugskosten bei Arbeitslosengeld IIBei Übernahme der Kosten der neuen Unterkunft kann Übernahme der Umzugskosten in der Regel nicht verweigert werdenDie JobCenter / Agenturen für Arbeit verweigern häufig die Übernahme der mit einem Umzug anfallenden Kosten. Der Bürger, der in eine neue Wohnung ziehen will oder muss, sollte sich daher frühzeitig mit der Behörde in Verbindung setzen und ggf. seine Rechte durch einen Anwalt durchsetzen lassen. Hierfür stehe ich gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |