Sozialrecht: ALG II / Hartz IV und Klassenfahrt
Job Center muss Kosten mehrtägiger Fahrten übernehmen
Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben einen eigenen Anspruch gegen das JobCenter auf Übernahme der Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten. Das ergibt sich aus § 23 Abs. 3 SGB II.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Behörde die Kosten auch nicht auf eine Pauschale reduzieren darf, da dies das Gesetz nicht vorsieht. Vielmehr muss das JobCenter die vollen Kosten tragen, solange sich die Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Vorschriften bewegt. Das dürfte immer der Fall sein.
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Letztes Update 04.05.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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