Sozialrecht: Angemessene Wohnungskosten bei Hartz IV

Senkung der Leistungen durch das JobCenter nicht immer rechtmäßig

Nach § 22 SGB II trägt das JobCenter "unangemessen" hohe Unterkunftskosten in der Regel nur für höchstens 6 Monate. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Reduzierung der Leistungen durch das JobCenter nur möglich ist, wenn am Wohnort des Hilfeempfängers auch die konkrete Möglichkeit besteht, eine angemessene Wohnung anzumieten. Wenn das nicht der Fall ist, müsse das JobCenter auch höhere Unterkunftskosten tragen.

In meiner Praxis häufen sich die Fälle, in denen Mandanten zur Reduzierung ihrer Unterkunftskosten aufgefordert werden. Nicht immer ist diese Aufforderung rechtmäßig. Es lohnt sich, im Widerspruchsverfahren einen im Sozialrecht tätigen Anwalt einzuschalten.

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Letztes Update 08.05.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Angemessene Wohnungskosten bei Hartz IV| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Angemessene Wohnungskosten bei Hartz IV

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