Sozialrecht: Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bei Hartz IV

Wie darf das JobCenter Einkommen anrechnen?

Immer wieder gibt es Bescheide der JobCenter, in denen das Einkommen Selbständiger falsch berechnet wird. Entweder wird nicht berücksichtigt, dass das Einkommen nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts zu errechnen ist, d.h. die notwendigen Betriebskosten vom Umsatz in Abzug zu bringen sind oder es wird ein Gewinn angenommen, der in weit zurückliegender Zeit einmal erzielt wurde, jetzt jedoch unrealistisch ist.

Selbständige, die Arbeitslosengeld II beziehen und meinen, die Behörde habe ihre Gewinne zu hoch berechnet, sollten sich deshalb durch einen Anwalt beraten und gegenüber der Behörde vertreten lassen.




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Letztes Update 05.06.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bei Hartz IV| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bei Hartz IV

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