Sozialrecht: Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse nach Ende des ArbeitsverhältnissesDas Landessozialgericht NRW hat am 14.07.2011 entschieden, dass der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen kann, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet istIm entschiedenen Sachverhalt hatte der Arzt die Arbeitnehmerin am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses krank geschrieben. Die Krankenkasse meinte, dass der Krankengeldanspruch nach dem SGB V erst am Folgetag der Arbeitsunfähigkeit entstehe. Da an diesem Tag aber bereits kein Beschäftigungsverhältnis mehr bestanden habe, sei die Klägerin auch nicht mehr mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert. Das Landessozialgericht in Essen entschied hingegen, dass es für den Krankengeldanspruch genüge, wenn die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt erfolge, in dem das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Krankenkasse hat Revision beim Bundessozialgericht eingelegt (Aktz.: B 1 KR 19/11 R). Alle Neuigkeiten im Überblick |