Sozialrecht: Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Das Landessozialgericht NRW hat am 14.07.2011 entschieden, dass der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen kann, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist

Im entschiedenen Sachverhalt hatte der Arzt die Arbeitnehmerin am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses krank geschrieben. Die Krankenkasse meinte, dass der Krankengeldanspruch nach dem SGB V erst am Folgetag der Arbeitsunfähigkeit entstehe. Da an diesem Tag aber bereits kein Beschäftigungsverhältnis mehr bestanden habe, sei die Klägerin auch nicht mehr mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert.

Des weiteren lehnte das Arbeitsamt den ALG I Antrag der Klägerin mit dem Hinweis ab, es bestehe Arbeitsunfähigkeit (ob diese Entscheidung richtig war, soll hier nicht kommentiert werden).

Das Landessozialgericht in Essen entschied hingegen, dass es für den Krankengeldanspruch genüge, wenn die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt erfolge, in dem das Beschäftigungsverhältnis noch besteht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Krankenkasse hat Revision beim Bundessozialgericht eingelegt (Aktz.: B 1 KR 19/11 R).




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Letztes Update 01.11.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse nach Ende des Arbeitsverhältnisses| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse nach Ende des Arbeitsverhältnisses

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