Sozialrecht: Arbeitslosengeld II Bescheide für "Folgezeiträume" müssen isoliert angefochten werden

Bundessozialgericht: Keine automatische Einbeziehung von Folgezeitraumbescheiden in laufendes Gerichtsverfahren

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Arbeitslosengeld II Bewilligungsbescheide für andere Zeiträume, als für den Zeitraum, der Gegenstand eines schon anhängigen gerichtlichen Verfahrens ist, isoliert angefochten werden müssen und nicht automatisch Gegenstand des Klagverfahrens werden.

Anders sieht es allerdings für Änderungsbescheide (nicht: Folgezeitraumbescheide) aus, die nach Erhebung der Klage durch die Behörde erlassen werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie einen oder mehrere fehlerhafte Bewilligungsbescheide anfechten wollen und hierbei anwaltliche Hilfe benötigen.



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Letztes Update 25.07.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Arbeitslosengeld II Bescheide für "Folgezeiträume" müssen isoliert angefochten werden| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Arbeitslosengeld II Bescheide für "Folgezeiträume" müssen isoliert angefochten werden

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