Sozialrecht: Auslegung eines Berichtigungsantrages als BerufungDer Wortlaut ist nicht entscheidendEntscheidend ist nicht, dass der bei Gericht eingereichte Schriftsatz ausdrücklich als Berufung bezeichnet wird. Ob eine Berufung fristgerecht eingelegt ist, entscheidet sich durch Auslegung des entsprechenden Schreibens und der sonst vorliegenden Unterlagen. Für eine weitere Beratung zum Thema stehe ich gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |