Sozialrecht: Bei der Wahl der Reha-Klinik sind Wünsche des Versicherten zu berücksichtigenUrteil des Hessischen Landessozialgerichts zu § 15 SGB IX und § 13 SGB VDas Hessische Landessozialgericht hat in einem jetzt besprochenen Urteil aus August 2008 rechtskräftig entschieden, dass berechtigte Wünsche des Versicherten bei der Auswahl eines Krankenhauses zur stationären Rehabilitation berücksichtigt werden müssen. Im entschiedenen Sachverhalt hatten die behandelnden Ärzte bestätigt, dass die vom Versicherten gewählte Reha-Einrichtung für ihn geeignet sei. Die Behandlung sei auch erforderlich, um eine drohende Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern. Eine ambulante Therapie reiche nicht aus. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder ich Sie gegen die Krankenkasse oder Rentenversicherung vertreten soll. Alle Neuigkeiten im Überblick |