Sozialrecht: Berücksichtigung von Arztbesuchen bei Festlegung der PflegestufeHilfe zur Mobilität als Teil der Grundpflege in der gesetzlichen PflegeversicherungBei der Ermittlung des erforderlichen Hilfeumfangs ist zu berücksichtigen, dass auch die Begleitung zu durchschnittlich mindestens einmal die Woche anfallenden notwendigen Arztbesuchen zum Mobilitätsbedarf als Teil der Grundpflege gehört. Zu berücksichtigen ist dann die notwendige Begleitung des Pflegebedürftigen auf dem Hinweg und Rückweg und die Wartezeit der Pflegeperson beim Arzt, wenn die Pflegeperson während der Wartezeit keiner anderen sinnvollen Tätigkeit nachgehen kann, die auch ohne Wartezeit zu erledigen wäre. Alle Neuigkeiten im Überblick |