Sozialrecht: Beratungshilfesprechstunde

Immer Mittwochs zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr

Für meine Mandanten, die im Rahmen von Beratungshilfe eine Vertretung oder Beratung benötigen, biete ich Mittwoch morgens eine Sprechstunde an. Bitte vereinbaren Sie mit meiner Mitarbeiterin Frau Hoffmann einen Termin unter der Telefonnummer 694 04 44. Voraussetzung für die Beratung oder Ihre Vertretung ist lediglich, dass Sie einen Beratungshilfeschein des Amtsgerichts Ihres Bezirkes mitbringen und eine Selbstbeteiligung von 10,- € zahlen.

Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht nachträglich den Beratungshilfeschein beantrage, sondern Sie den Schein mit zur Sprechstunde mitbringen müssen. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Hoffmann gern zur Verfügung. 



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Letztes Update 11.04.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Beratungshilfesprechstunde| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Beratungshilfesprechstunde

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