Sozialrecht: Bundessozialgericht hält Hartz-IV Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren für verfassungswidrig

Entscheidung des 14. Senats vom 27.01.2009

Das Bundessozialgericht hält § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II für verfassungswidrig. In dieser Gesetzesnorm wird das Arbeitslosengeld II für Kinder unter 14 Jahren (Sozialgeld) auf nur 60 % des Regelsatzes von Erwachsenen festgelegt. Das Bundessozialgericht sieht hierin einen Verstoß gegen das Willkürverbot aus Artikel 3 Grundgesetz und hat die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Es ist zu hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Bundessozialgerichts anschließt und dem Gesetzgeber zugleich den Auftrag zu einer Verbesserung der finanziellen Lage von Kindern von Bürgern, die Arbeitslosengeld II beziehen, erteilt.

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