Sozialrecht: Bundestag verabschiedet Reform der Pflegeversicherung

Pflegezeit für Angehörige; Ausweitung der Leistungen für Demenzkranke

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Mit der Reform sollen unter anderem Leistungen für Demenzkranke erweitert und eine Pflegezeit für Angehörige eingeführt werden. Diese sollen sich künftig eine bis zu sechs Monate lange, unbezahlte Auszeit nehmen können, um Familienmitglieder zu betreuen. In dieser Zeit bleiben sie sozialversichert. Daneben können sie sich zehn Tage freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren.

Der Bundesrat wird sich wahrscheinlich am 25. April 2008 abschließend mit der Reform befassen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Den Gesetzentwurf können Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestags nachlesen

Ich stehe für eine Beratung zur Pflegeversicherung gern zur Verfügung.



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Letztes Update 18.03.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Bundestag verabschiedet Reform der Pflegeversicherung| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Bundestag verabschiedet Reform der Pflegeversicherung

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