Sozialrecht: Chronische Schmerzen und Erwerbsminderung; Regeln in der psychiatrischen Begutachtung

Gutachter müssen interdisziplinäre Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen berücksichtigen

Als Fachanwalt für Sozialrecht vertrete ich meine Mandanten gegen die Rentenversicherungen in Verfahren auf Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Bei Rentenverfahren wegen chronischer Schmerzen und/oder psychischer Erkrankungen ist darauf zu achten, dass die Gutachter die interdisziplinäre Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen beachten, welche im Jahr 2005 verabschiedet wurde. Bei organisch nicht ausreichend erklärbaren Schmerzen sollte ein psychiatrisch/psychosomatischer Facharzt als Hauptgutachter gewählt werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie ein konkrete Beratung zum Thema wünschen oder ich Sie gegen die Rentenversicherung vertreten soll.



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Letztes Update 09.02.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Chronische Schmerzen und Erwerbsminderung; Regeln in der psychiatrischen Begutachtung| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Chronische Schmerzen und Erwerbsminderung; Regeln in der psychiatrischen Begutachtung

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